unfallbedingte Gesundheitsstörungen bedürfen fast regelhaft eines ärztlichen Gutachtens als Entscheidungsgrundlage für den Versicherungsträger oder das Gericht. Im einfachsten Falle ist nur eine Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder eine Invaliditätsbewertung für die verbliebenen Unfallfolgen erforderlich. Oft stehen jedoch auch Kausalitätsfragen zur Diskussion.
Der ärztliche Sachverständige sollte nicht nur über die erforderliche wissenschaftliche Kompetenz, sondern auch über Grundkenntnisse der rechtlichen Vorgaben verfügen, um ein sachgerechtes und damit verwertbares Gutachten erstellen zu können. Dieses notwendige Wissen zu übermitteln ist Kernaufgabe der Fachgesellschaft für interdisziplinäre medizinische Begutachtung (FGIMB). Die FGIMB hat hierzu entsprechende Fortbildungskurse entwickelt.
Vermittelt werden die für die Begutachtung wesentlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu verschiedenen Themenbereichen, in Verbindung mit dem Knowhow zur Erarbeitung einer plausiblen gutachtlichen Beurteilung.
Diesem hohen Anspruch wird Rechnung getragen mit der Zertifizierung durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) als notwendige Fortbildung der Durchgangsärzte und der Vergabe von Weiterbildungspunkten der Landesärztekammer.
Ebenfalls wird der Kurs für die FGIMB-Zertifizierung als ärztlicher Sachverständiger angerechnet. Mit freundlichem Gruß
Mit freundlichem Gruß
Dr. Holm-Torsten Klemm
Termin
22.-24. September 2023
Veranstaltungsort
Online-Veranstaltung
Preis / Kongressteilnahme
Die Teilnahme ist für Mitglieder der FGIMB 210,00 Euro.
Die Teilnahmegebühr für Nichtmitglieder beträgt 390,00 Euro.
Anerkennung durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV):
Die Veranstaltung ist als Fortbildung „Begutachtung“ im Sinne der Ziffer 5.12 der Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach § 34 SGB VII zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren anerkannt.
Anerkennung durch die FGIMB:
Diese Veranstaltung ist als Modul III der strukturierten curricularen Fortbildung (SCF) der Bundesärztekammer für die Zertifizierung als Gutachter der FGIMB anerkannt.
Anerkennung durch die Ärztekammer:
Die Veranstaltung wurde durch die Landesärztekammer Bayern als BÄK-Curriculum "Medizinische Begutachtung" und mit 16 CME Punkten zertifiziert.